Bereich Finanzen und Recht
Die Korporationen sind selbstständige Körperschaften des öffentlichen Rechtes und besitzen daher Gemeindestatus. Sie erheben jedoch im Gegensatz zu den Einwohner- und Kirchgemeinden keine Steuern. Sie sind bestrebt mit ihrem Vermögen nachhaltig zu wirtschaften, denn sie müssen sich in ihrer Substanz, gemäss Gesetz selbständig erhalten. Sie unterstehen daher der kantonalen Finanzaufsicht, welche jährlich die Rechnungen und Voranschläge überprüft. Der VLK unterstützt seine Mitglieder bei allen wichtigen Themen rund um die Korporationen und ist kompetenter Ansprechpartner bei Fragen rund um das Korporationsgesetz, den kantonalen Bestimmungen, dem Harmonisierten Rechnungsmodells HRM sowie weiteren stets aktuellen Themen.
Wir sind für Sie da.